Reparaturbestätigung
Für fiktiv abgerechnete Schadensfälle.
Eine Reparaturbestätigung dient zum Nachweis einer durchgeführten Reparatur. Sie ist sinnvoll bei einer fiktiven Schadenabwicklung einer in Eigenregie durchgeführten Reparatur, als Qualitätskontrolle und Beweissicherung.
Der fiktiv abgerechnete Schadensfall ist ein Kriterium für einen Eintrag im HIS – Hinweis- und Informationssystems der Versicherungswirtschaft. Das ist die „Schufa“ oder besser noch die „schwarzen Liste der Versicherer“. Ein Eintrag hier, kann Schwierigkeiten bei der Regulierung von Folgeschäden auslösen.
Ohne Nachweis einer Reparatur rechnet die Versicherung Schadenfälle vor allem bei älteren Fahrzeugen häufig auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) ab. Für die Versicherung ist die Abwicklung über den Wiederbeschaffungsaufwand günstiger, als die Abrechnung nach Gutachten (Reparaturkosten zuzüglich einer evtl. Wertminderung). Ohne Nachweis wird die Versicherung stets den günstigsten Weg der Regulierung wählen.
Für die Erstellung einer Reparaturbestätigung ist es ratsam, den Kfz-Sachverständigen der Gutachtenerstellung aufzusuchen. Der hat das verunfallte Fahrzeug besichtigt und besitzt alle notwendigen Daten für die Erstellung einer Reparaturbestätigung.
Die Erstellung einer Reparaturbestätigung ohne vorherigen Bezug zum Schaden ist ebenfalls möglich, allerdings mit einem größeren Arbeitsaufwand verbunden, aber nicht unmöglich.
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