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EINSCHRÄNKUNG bei der FREIEN GUTACHTERWAHL

EINSCHRÄNKUNG bei der FREIEN GUTACHTERWAHL

Viele Versicherungen versuchen, nach einem Verkehrsunfall, den Geschädigten zu erreichen, um ihnen dann „Verhaltenshinweise“ zu geben. „Wir haben bereits einen Gutachter beauftragt. Deshalb brauchen Sie keinen Gutachter mehr einschalten.“

Es ist doch aber gerade das Recht des Geschädigten, einen freien und unabhängigen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen.

Auf einen vom Versicherer gewählten Experten müsset ihr euch nicht einlassen. Die tägliche Praxis zeigt, dass Versicherer den von ihnen beauftragten Gutachtern klare Anweisungen geben, wie kalkuliert werden soll.

Als Geschädigter verstoßt ihr damit auch nicht gegen die Schadensminderungspflicht.

Als Geschädigter steht es euch grundsätzlich immer frei, einen Gutachter eurer Wahl zur Sicherung der Beweise und zum Feststellen des Schadenumfangs sowie der konkreten Schadenshöhe zu beauftragen.

Ihr habt Fragen dazu, wir beraten euch fair und unabhängig.

Eure KFZ Gutachter – Matthias & Daniel

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